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Die Juleica in NRW
Einführung des Online-Verfahrens in NRW
Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
In vielen Bundesländern hat die Umstellung der Juleica-Beantragung vom Papierverfahren auf das Online-Verfahren bereits stattgefunden. Das Verfahren wird damit einfacher, schneller und für die freien und öffentlichen Träger der Jugendarbeit auch kostengünstiger. In NRW ist diese Umstellung gerade angelaufen.
Landeskoordinierungsstelle Juleica
Der Landesjugendring NRW hat die Koordinierung der Trägererfassung auf Landesebene übernommen. Mit Fördermitteln des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) wird derzeit die Landeskoordinierungsstelle eingerichtet. Diese wird die Einführung des Online-Verfahrens in NRW umsetzen.
Bis dahin gilt weiterhin das Papierverfahren, also wie bisher:
- Antrag am PC ausfüllen und ausdrucken (Foto nicht vergessen)
- vom Träger (Jugendverband) abstempeln lassen und
- beim örtlichen Jugendamt (am Wohnort des Antragsstellers) abgeben.
Auf der Website Juleica gibt es den Antrag als PDF-Datei unter folgendem Link: http://www.juleica.de/683.0.html
Trägererfassung in Nordrhein-Westfalen
Zurzeit läuft die Trägererfassung der Träger auf Landesebene. Anschließend werden die örtlichen Untergliederungen von ihren jeweiligen Trägern erfasst. Für die Jugendverbände übernimmt der Landesjugendring NRW die Erfassung auf Landesebene, die örtlichen Untergliederungen werden dann von den Jugendverbänden angelegt.
Alle weiteren öffentlichen und freien Träger werden von den Jugendämtern erfasst. Die zentrale Erfassung wird von den beiden Landesjugendämtern übernommen.
Gesetzliche Regelungen und Erlasse zur Juleica
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards
Die Juleica dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, haben die Obersten Familien- und Jugendbehörden im Juni 2009 bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards beschlossen.
Erlasse zur Juleica in Nordrhein-Westfalen
Seit dem 01. Februar gilt in NRW der Runderlass „Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen“ (RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration -311 - 1207.14 v. 29.1.2010), der den Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit zur Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1999 (SMBl. NRW. 2160) ändert und mit dem die bundeseinheitlichen Standards nun auch in NRW gelten.
Alle Infos rund um die Juleica
- Juleica - das Online-Portal: www.juleica.de
- Direktlink zu NRW-spezifischen Infos: www.juleica.de/621.0.html
- Leitfaden zum Juleica-Online-Antragsverfahren in NRW: http://www.juleica.de/uploads/media/schritt-fuer_schritt_Verbaende.pdf




