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#meinezukunftmeinewahl

Themenbild zur Erstwähler_innen-Kampagne

Am 9. Juni ist Europawahl. Jetzt zählt auch deine Stimme – lass sie hören! Es ist dein Europa. Deine Zukunft. Deine Wahl.

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Was wird gewählt?

Gewählt werden die insgesamt 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Diese kommen aus allen Ländern der Europäischen Union. Als Land mit den meisten Einwohner_innen stellt Deutschland die meisten Abgeordneten, nämlich 96. Danach folgt Frankreich mit 79 Abgeordneten. Die kleinen EU-Mitgliedsländer Zypern, Luxemburg und Malta stellen jeweils 6. Alle anderen Länder sortieren sich, je nach Einwohner_innen-Zahl dazwischen ein.

Das Europäische Parlament hat drei zentrale Aufgaben: Gesetzgebung, Kontrolle und Haushalt.
Bei der Gesetzgebung debattiert, verändert und beschließt das Parlament Rechtsvorschriften. Dafür arbeitet es mit der EU-Kommission, einer Art „Minister_innen-Runde“ der EU, und dem Rat der EU, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertritt, zusammen.
Das EU-Parlament kontrolliert die anderen EU-Organe. Es wählt den_die Kommissionspräsident_in und kann die Kommission mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.
Außerdem diskutiert und genehmigt das EU-Parlament den Haushalt der EU. Darin wird festgelegt, wie viel Geld die EU für welche Projekte und Politikfelder im Jahr ausgibt.

Wer darf wählen?

Du darfst abstimmen, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und einen deutschen oder europäischen Pass hast. Bei der letzten Wahl 2019 lag das Wahlalter noch bei 18 – das jetzt schon 16- und 17-Jährige mitentscheiden dürfen, ist ein großer Erfolg!

Die Wahl findet in allen EU-Mitgliedsstaaten statt. Insgesamt sind rund 350 Millionen Menschen wahlberechtigt. Wenn du in einem anderen EU-Mitgliedsland wohnst, kannst du dort deine Stimme abgeben.

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Wie wird gewählt?

Die Gemeinde, in der du wohnst, schickt dir in den nächsten Wochen eine Wahlbenachrichtigung. Mit diesem Brief kannst du am 9. Juni in das Wahllokal gehen, das darauf angegeben ist, und dort deine Stimme abgeben. Falls du an dem Tag keine Zeit hast, kannst du auch vorab per Brief wählen. Wie das geht, steht auch in der Wahlberechtigung.

Jede_r Wähler_in hat eine Stimme. Diese kannst du für eine Liste (Partei) abgeben, die zur Wahl antritt. Einzelne Kandidat_innen können nicht gewählt werden.

Für jedes Prozent Stimmen, das eine Liste bei der Wahl erhält, bekommt sie ungefähr einen Parlamentssitz. Deine Stimme kann also wirklich einen Unterschied machen.

 

Wo kann ich mich über die Wahl und die Kandidat_innen informieren?

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine Übersichtsseite zur Europawahl zusammengestellt. Dort findest du viele weitere Infos zur EU und zur Europawahl. Die Seite findest du hier.

Die Landeszentrale für politische Bildung NRW hat die Infos auch noch einmal in leichter Sprache gesammelt. Du kannst sie hier herunterladen.

Wenn du wissen möchtest, was die Parteien in ihren Wahlprogrammen zu den Themen junger Menschen sagen, lade dir gerne das Übersichtsplakat zur U16-Wahl herunter, dort findest du die Parteipositionen nebeneinandergelegt. [Link folgt]

 

Ich bin noch unter 16. Wir kann ich trotzdem dafür sorgen, dass meine Stimme gehört wird?

Nimm an der U16-Wahl teil und zeig damit, dass auch die Stimme der Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört werden muss. Alle Infos dazu findest du hier.

 

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Johannes Hitzegrad
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