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Mikroprojektförderung
2021 - 2023

Logo #jungesnrw

Förderbedingungen

Ziele
Jugendverbandliche Akteur_innen vor Ort sollen niedrigschwellig und ohne großen Aufwand Unterstützung für ihre Projekte erhalten. Dazu entwickeln wir die Mikroprojektförderung aus der ersten Projektphase #jungesnrw – Perspektiven vor Ort von 2018 – 2020 und der davorliegenden Förderphase zu Landtags- und Bundestagswahl weiter.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Gliederungen der Jugendverbände und kommunale Jugendringe in NRW.

Förderinhalt
Gefördert werden Veranstaltungen in einem der folgenden Förderfelder:

Förderfeld

Beschreibung

Jugendpolitischer Dialog

Wir fördern Formate, in denen junge Menschen mit Entscheider_innen aus Politik und Verwaltung in Kontakt treten, ihre Interessen vertreten und Vereinbarungen mit Entscheidungsträger_innen aushandeln.

Veranstaltungen mit Bezug zu Wahlen

Wir fördern Formate, in denen junge Menschen Kandidat_innen für die Bundestags- oder Landtagswahl mit ihren Anliegen konfrontieren, Angebote politischer Bildung in der Kommune oder Aktionen um Erstwähler_innen zur Wahl zu motivieren.

Kommunale U18-Koordination

Wir fördern die Koordination der U18-Wahllokale in der Kommune durch Übernahme von Honorar- bzw. Sachkosten.

Kosten für jugendpolitische Qualifizierungsmaßnahmen

Wir fördern Maßnahmen, in denen sich Jugendverbände und Jugendringe für ihre jugendpolitische Arbeit in der Kommune weiter qualifizieren.

Sichtbarkeit von Jugendringen erhöhen

Wir fördern die Kosten zur Er- oder Überarbeitung einer Homepage, die Gestaltung eines professionellen Logos, das Herstellen von Rollups u.ä.

Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2025

Strategische Beratung, Konzeptarbeit, Workshops zur Kampagnenplanung usw. sind hier förderfähig.

Budget und Fördersumme
Ein Projekt kann maximal mit 1.000,- Euro gefördert werden.

Verfahren
Anträge, Förderbedingungen und Verwendungsnachweisformulare werden über die Homepage des Landesjugendrings NRW zur Verfügung gestellt.
Anträge können schriftlich per Brief an den Landesjugendring NRW kontinuierlich gestellt werden. Sie werden jeweils zum Monatsende durch den Vorstand des Landesjugendrings in Absprache mit dem Referat kommunale Jugendpolitik vor dem Hintergrund des vorhandenen Budgets und der inhaltlichen Prüfung beschieden.
Das Stellen von Anträgen für das Jahr 2023 ist auch schon im Vorjahr möglich. Überjährige Projekte sind nicht förderfähig. Ein Projekt muss mit allen Ausgaben im gleichen Kalenderjahr durchgeführt und abgerechnet werden.
Alle Maßnahmen müssen sechs Wochen nach der Durchführung abgerechnet sein. Für Projekte mit einem Durchführungstermin ab Ende Oktober gilt für die Abrechnung spätestens die Frist zum 10. Dezember. Eine Auszahlung erfolgt erst nach postalischem Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises mit den Originalbelegen beim Landesjugendring NRW in Düsseldorf. Der Verwendungsnachweis beinhaltet das Verwendungsnachweis-Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift, alle Originalbelege, eine digitale Belegliste im Excelformat, einen kurzen Sachbericht, Presse- und Social-Media-Dokumentation sowie Belegexemplare von Print- oder Merchandising-Produkten.
Sollten Abschlagszahlungen erforderlich sein, ist dies in Absprache mit dem Referat kommunale Jugendpolitik möglich.
Spätester Termin für die Einreichung von Verwendungsnachweisen ist der 10. Dezember des Durchführungsjahres. Nicht förderfähig sind Personal- und Investitionskosten..

Fördermittelhinweis
Das Projektlogo „jungesnrw – Perspektiven vor Ort“, das Logo des Landesjugendrings sowie das Logo des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ist in allen Publikationen, Einladungen, Flyern, Plakaten als Fördermittelhinweis zu nutzen. Die entsprechenden Dateien stellt der Landesjugendring nach Bewilligung der Anträge zur Verfügung. Je nach genutztem Medium sind Absprachen für die Nutzung der Logos mit dem Referat kommunale Jugendpolitik notwendig.

Zuständig im Vorstand

Max Holzer

Max Holzer

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Brüninghoff
Referent für kommunale Jugendpolitik

Telefon: 0211 49 76 66-20
E-Mail: brueninghoff(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Freitag

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