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Gesetzliche Regelungen

Bild Paragraph und Hammer

Erlass zur Juleica in Nordrhein-Westfalen

Da der letzte Juleica-Runderlass auslief, wurden nun neue Richtlinien vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW bekanntgegeben, die die kommenden 5 Jahre gültig sein werden.

Der neue Runderlass ist auf der Seite Juleica.de zu finden.
Das Ministerialblatt mit dem Runderlass gibt es hier.

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards

Die Juleica dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie eine bundesweite Vergleichbarkeit zu erreichen, haben die Obersten Familien- und Jugendbehörden im Juni 2009 bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards beschlossen.

Zuständig im Vorstand

Björn Krause-Franz

Björn Krause-Franz_VV 2023

Ihre Ansprechpartnerinnen


Kerstin Kutzner
Referentin Engagementförderung
Politische Weiterentwicklung Juleica
Fragen zur Qualifikation und Schulung

Telefon: 0211 49 76 66-16
Mobil: 0176 47 75 07 97
E-Mail: kutzner(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Donnerstag

 

Cornelia Naami
Sachbearbeitung
Bürozeiten: Montag – Freitag
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