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Gutachten zur Jugendbeteiligung
im Rheinischen Revier

Themenbild Einmischende Jugendpolitik

Wie in allen gesellschaftlichen Prozessen haben Kinder und Jugendliche auch in Strukturwandelprozessen das Recht, sich daran zu beteiligen, wie sich die Welt um sie herum verändern soll. Sie müssen andersherum von den verantwortlichen Erwachsenen angemessen beteiligt werden – das ist ihre Pflicht. Wie funktioniert das in der Praxis?

Der Landesjugendring hat 2022 elf Kriterien für gelingende Partizipationsprozesse in der Kommune und darüber hinaus beschlossen. Er macht in dem Beschluss zum Beispiel auf rechtliche Grundlagen aufmerksam und beschreibt unterschiedliche Stufen von Beteiligung.  

Beteiligung ist zum Beispiel in Strukturwandelprozessen wichtig. Ein solcher Strukturwandelprozess geschieht gerade im Rheinischen Revier, dazu gehören die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach. Das Ende des Braunkohleabbaus bis spätestens 2030 steht vor der Tür. Damit gibt es Herausforderungen für die Region: Was soll mit den großen Flächen des ehemaligen Tagebaus passieren? In diesen Entscheidungen müssen auch Kinder und Jugendliche beteiligt werden.  

Jugend beteiligen – aber wie? 
Das Bundeswirtschaftsministerium, die Landesregierung in NRW und die EU haben die sogenannte „Zukunftsagentur Rheinisches Revier“, ein eigenständiges Unternehmen, eingesetzt, um Beteiligungsformate mit Bürger_innen, also auch Jugendlichen, im Strukturwandelprozess durchzuführen. Der Landesjugendring NRW macht im Jahr 2023 an diesem Beispiel eine Bestandsaufnahme nach dem Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. (3. AG KJHG NRW).  

 

„Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung (…) in angemessener Weise beteiligt werden.“ 

Auszug: AG KJHG NRW, § 6 (2)

 

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Strukturwandelprozess im Rheinischen Revier? Und wie wird ihr Anspruch auf Beteiligung eingelöst? Um diese Frage zu beantworten, hat der Landesjugendring NRW ein Gutachten beim Institut für soziale Innovation (ISI) in Auftrag gegeben. Jugendverbände, Jugendringe, sowie Multiplikator_innen aus anderen Kontexten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind eingeladen, sich zwischen dem 15. Juni und dem 15. August 2023 an unserer Befragung zu beteiligen.

Zuständig im Vorstand

Maja Tölke

Max Holzer

Ihre Ansprechpartnerin

Jil-Madelaine Blume-Amosu
Referentin für Jugendpolitik

         - in Elternzeit -

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