Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica
Wer eine Juleica beantragt, muss nach den geltenden Landesrichtlinien in NRW mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der_die Jugendleiter_in muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- eine Juleica-Ausbildung (35 Zeitstunden) absolvieren,
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) nachweisen und
- tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein.
Um die Juleica zu erhalten, muss der Träger (zum Beispiel der Jugendverband), in dem der_die Jugendleiter_in ehrenamtlich tätig ist, die erworbenen Qualifikationen und das regelmäßige ehrenamtliche Engagement bestätigen. Nach der Prüfung und Genehmigung durch den zuständigen öffentlichen Träger (zum Beispiel das Jugendamt) wird der Juleica-Antrag an eine zentrale Druckerei gesendet, die die Cards druckt und an die Jugendleiter_innen verschickt.
Für eine Verlängerung der Juleica muss die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden.
Da die Juleica ausschließlich online beantragt werden kann, wird sowohl für die Erstausstellung der Juleica als auch für eine Verlängerung im Online-Antragsverfahren zudem Folgendes benötigt:
- eine persönliche E-Mail-Adresse des_der Jugendleiter_in,
- ein digitales Foto, das Portrait-Standards entspricht (weitere Informationen hierzu im folgenden Kapitel).
Da beim Papierverfahren keine Daten zentral gespeichert wurden, müssen auch die Jugendleiter_innen, die ihre Juleica verlängern möchten, diese nun online beantragen. Wenn die Daten im System eingetragen sind, ist es nach Ablauf der Gültigkeit der Juleica möglich, einen Folgeantrag mit den bereits hinterlegten Daten (z.B. Adresse, Foto, Träger) zu stellen.
Zuständig im Vorstand
Jens Lübbe
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