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Sondervermögen Infrastruktur: Chancen für Jugendarbeit in NRW

5. Februar 2026

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 – 2036 stehen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ab 2026 erhebliche Investitionsmittel zur Verfügung. Mindestens 50 Prozent der Gelder müssen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur fließen – dazu zählt ausdrücklich auch Jugendarbeit und non-formale Bildung.

Jugendhäuser, Jugendtreffs, Gruppen- und Lagerräume, Bildungsstätten oder Sport- und Bewegungsräume können von dem Sondervermögen NRW für Jugendverbände profitieren, wenn sie als Teil der kommunalen Bildungsinfrastruktur berücksichtigt werden. Entscheidend ist: Die Kommunen legen selbst fest, welche Projekte gefördert werden.

Damit Mittel aus dem Sondervermögen für Jugendarbeit nicht an jungen Menschen vorbeigehen, braucht es jetzt eine aktive Einmischung von Jugendringen und Jugendverbänden vor Ort.

Wer frühzeitig Bedarfe anmeldet, Gespräche führt und Anträge einbringt, erhöht die Chancen deutlich, dass Investitionen tatsächlich in die Jugendinfrastruktur fließen.


👉 Auf dieser Seite findet ihr Informationen, Argumentationshilfen und Vorlagen, um das Sondervermögen NRW gezielt für die Jugendarbeit vor Ort nutzbar zu machen.

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