AUFRUF DBJR zu Erfahrungen über beschränkende Nebenbestimmungen und Einschränkungen durch Finanzämter
7. April 2026Den Bundesjugendring erreichen weiterhin Anfragen aus den Jugendverbänden und -ringen vor dem Hintergrund einschränkender Nebenbestimmungen in Förderbescheiden mit Verweis auf das vermeintliche Neutralitätsgebot für die Jugendarbeit. Solche Nebenbestimmungen sind häufig ungerechtfertigt. Der DBJR hat dazu eine Handreichung herausgebracht.
Ebenso sind vereinzelt unberechtigte Forderungen von Finanzämtern bekannt, die Jugendverbände und -ringe aufgrund ihres demokratiepolitischen Engagements mit Verweis auf das Gemeinnützigkeitsrecht in ihrer Arbeit einzuschränken versuchen. Eine Strategie der extremen Rechten ist es, Jugendverbände und -ringe wegen ihres demokratiepolitischen Engagements und ihrer klaren Haltung, u.a. gegen rechtsextreme Parteien wie der AfD, beim zuständigen Finanzamt zu denunzieren („Bürgerhinweise“), um eine Überprüfung ihrer Gemeinnützigkeit anzuregen. Solange Jugendverbände und -ringe die Grenzen des Gemeinnützigkeitsrecht achten, ist dies zwar ärgerlich, läuft aber ins Leere. Der Bundesjugendring hat dazu eine Handreichung herausgebracht.
Um die Jugendverbände und -ringe noch besser im Umgang mit fragwürdigen Nebenbestimmungen in Förderbescheiden sowie im Umgang mit möglichen Anfragen von Finanzämtern zu unterstützen und ihnen Wissen und Hinweise zum strategischen Umgang damit zur Verfügung zu stellen, bittet der Bundesjugendring um (gerne auch anonymisierte) Zusendung von konkreten Problemen und Fällen im oben genannten Zusammenhang. Auch das Teilen von abstrakten Erfahrungen hilft, um dieses Wissen aufzubereiten und allen zur Verfügung zu stellen.
Erfahrungen und Dokumente könnten vertraulich über eine gesonderte E-Mail-Adresse über gemeinnuetzigkeit@dbjr.de zur Verfügung gestellt werden.
Der Bundesjugendring bittet um Weiterleitung dieses Aufrufs bis zur Ortsebene.