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Gesetzliche Regelungen

Bild Paragraph und Hammer

 

Erlass zur Juleica in Nordrhein-Westfalen

Der neue Runderlass ist auf der Seite Juleica.de zu finden.
Das Ministerialblatt mit dem Runderlass gibt es hier.

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards

Die Juleica dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie eine bundesweite Vergleichbarkeit zu erreichen, haben die Obersten Familien- und Jugendbehörden bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards beschlossen.

Zuständig im Vorstand

Annika Jülich

Annika Jülich_quadr kl1

Ihre Ansprechpartnerinnen


Kerstin Kutzner
Referentin Engagement
Politische Weiterentwicklung Juleica
Fragen zur Juleica-Qualifikation und -Schulung

Telefon: 0211 49 76 66-16
Mobil: 0176 47 75 07 97
E-Mail: kutzner(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Donnerstag

 

Cornelia Naami
Sachbearbeitung
Bürozeiten: Montag – Freitag
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