Gesetzliche Regelungen
Erlass zur Juleica in Nordrhein-Westfalen
Der neue Runderlass ist auf der Seite Juleica.de zu finden.
Das Ministerialblatt mit dem Runderlass gibt es hier.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards
Die Juleica dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie eine bundesweite Vergleichbarkeit zu erreichen, haben die Obersten Familien- und Jugendbehörden bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards beschlossen.
Zuständig im Vorstand
Annika Jülich
Ihre Ansprechpartnerinnen

Kerstin Kutzner
Referentin Engagement
Politische Weiterentwicklung Juleica
Fragen zur Juleica-Qualifikation und -Schulung
Telefon: 0211 49 76 66-16
Mobil: 0176 47 75 07 97
E-Mail: kutzner(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Donnerstag

Sachbearbeitung