Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica
Wer eine Juleica beantragt, muss nach den geltenden Landesrichtlinien in NRW mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der_die Jugendleiter_in muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- eine Juleica-Ausbildung (35 Zeitstunden) absolvieren,
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) nachweisen und
- tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein.
Um die Juleica zu erhalten, muss der Träger (zum Beispiel der Jugendverband), in dem der_die Jugendleiter_in ehrenamtlich tätig ist, die erworbenen Qualifikationen und das regelmäßige ehrenamtliche Engagement bestätigen. Nach der Prüfung und Genehmigung durch den zuständigen öffentlichen Träger (zum Beispiel das Jugendamt) wird der Juleica-Antrag an eine zentrale Druckerei gesendet, die die Cards druckt und an die Jugendleiter_innen verschickt.
Die Karte ist für gewöhnlich drei Jahre gültig. Nach jeweils drei Jahren muss für eine Verlängerung der Gültigkeit die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen (insgesamt 8 Zeitstunden) und eine Auffrischung in Erster Hilfe nachgewiesen werden.
Da die Juleica ausschließlich online beantragt werden kann, wird sowohl für die Erstausstellung der Juleica als auch für eine Verlängerung im Online-Antragsverfahren zudem Folgendes benötigt:
- eine persönliche E-Mail-Adresse des_der Jugendleiter_in,
- ein digitales Foto, das Portrait-Standards entspricht.
Wenn die Daten einmal im System eingetragen sind, ist es nach Ablauf der Gültigkeit der Juleica möglich, einen Folgeantrag mit den bereits hinterlegten Daten (z.B. Adresse, Foto, Träger) zu stellen.
Zuständig im Vorstand
Annika Jülich
Ihre Ansprechpartnerinnen

Kerstin Kutzner
Referentin Engagement
Politische Weiterentwicklung Juleica
Fragen zur Juleica-Qualifikation und -Schulung
Telefon: 0211 49 76 66-16
Mobil: 0176 47 75 07 97
E-Mail: kutzner(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Donnerstag

Sachbearbeitung