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Mikroprojektförderung
2024 – Laut.vor.Ort

Themenbild Komm. Jugendpolitik

Förderbedingungen

Ziele
Jugendverbandliche Akteur_innen vor Ort sollen niedrigschwellig und ohne großen Aufwand Unterstützung für ihre Projekte erhalten. Dazu entwickeln wir die Mikroprojektförderung aus dem Projekt #jungesnrw – Perspektiven vor Ort für das Jahr 2024 weiter.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Gliederungen der Jugendverbände und kommunale Jugendringe in NRW.

Förderinhalt
Gefördert werden Veranstaltungen in einem der folgenden Förderfelder:

Förderfeld

Beschreibung

Jugendpolitischer Dialog

Wir fördern Formate, in denen junge Menschen mit Entscheider_innen aus Politik und Verwaltung in Kontakt treten, ihre Interessen vertreten und Vereinbarungen mit Entscheidungsträger_innen aushandeln.

Veranstaltungen mit Bezug zu Wahlen

Wir fördern Formate, in denen junge Menschen Kandidat_innen für Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahlen mit ihren Anliegen konfrontieren sowie Angebote politischer Bildung in der Kommune oder Aktionen, um Erstwähler_innen zur Wahl zu motivieren.

Kommunale U18/U16-Koordination

Wir fördern die Koordination der U18/U16-Wahllokale in der Kommune durch Übernahme von Honorar- bzw. Sachkosten.

Kosten für jugendpolitische Qualifizierungsmaßnahmen

Wir fördern Maßnahmen, in denen sich Jugendverbände und Jugendringe für ihre jugendpolitische Arbeit in der Kommune weiter qualifizieren.

Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2025

Wir fördern Maßnahmen wie strategische Beratung, Konzeptarbeit, Workshops zur Kampagnenplanung usw.
(Bsp.: Vorbereitungsworkshop mit interessierten Verbandler_innen, die sich die Übernahme eines Mandats im Jugendhilfeausschuss vorstellen können.)

Budget und Fördersumme
Für die Förderung stehen 30.000,- Euro zur Verfügung. Ein Projekt kann maximal mit 1.500,- Euro gefördert werden.

Verfahren
Anträge, Förderbedingungen und Verwendungsnachweisformulare werden über die Homepage des Landesjugendrings NRW zur Verfügung gestellt.

Anträge können an den Landesjugendring NRW kontinuierlich gestellt werden. Sie werden jeweils zum Monatsende durch den Vorstand des Landesjugendrings NRW in Absprache mit dem Referat kommunale Jugendpolitik vor dem Hintergrund des vorhandenen Budgets und der inhaltlichen Prüfung beschieden. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die schriftlich per Brief an den Landesjugendring NRW gestellt werden.

Überjährige Projekte sind nicht förderfähig. Ein Projekt muss mit allen Ausgaben im gleichen Kalenderjahr durchgeführt und abgerechnet werden. Nicht förderfähig sind Personal- und Investitionskosten.

Alle Maßnahmen müssen sechs Wochen nach der Durchführung abgerechnet sein.

Für Projekte mit einem Durchführungstermin ab Ende Oktober gilt für die Abrechnung spätestens die Frist zum 1. Dezember des Durchführungsjahres. Eine Auszahlung erfolgt erst nach postalischem Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises mit den Belegkopien bzw. Originalbelegen beim Landesjugendring NRW in Düsseldorf. Der Verwendungsnachweis beinhaltet das Verwendungsnachweis-Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift, alle Originalbelege, eine digitale Belegliste im Excelformat (per E-Mail), einen kurzen Sachbericht, Presse- und Social-Media-Dokumentation sowie Belegexemplare von Print- oder Merchandising-Produkten.

Sollten Abschlagszahlungen erforderlich sein, ist dies in Absprache mit dem Referat kommunale Jugendpolitik möglich.

Fördermittelhinweis
Das Logo des Landesjugendrings NRW sowie das Logo des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW sind in allen Publikationen, Einladungen, Flyern Plakaten als Fördermittelhinweis zu nutzen. Die entsprechenden Dateien stellt der Landesjugendring nach Bewilligung der Anträge zur Verfügung. Je nach genutztem Medium sind Absprachen für die Nutzung der Logos mit dem Referat kommunale Jugendpolitik notwendig.

Zuständig im Vorstand

Max Holzer

Max Holzer_VV 2023

Ihr Ansprechpartner

Johannes Hitzegrad, Referent für Jugendpolitik

Johannes Hitzegrad
Referent für Jugendpolitik
auf Landesebene und kommunaler Ebene

Telefon: 0211 49 76 66-25
Mobil: 0176 55 12 38 13
E-Mail: hitzegrad(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Freitag

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