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Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“
1. November 2020

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ihr Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ veröffentlicht, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z. B. gemeinnützige Vereine) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) stellen. Anträge sind ab sofort möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.
Die Bewerbungsfrist ist der 1. November 2020.