Jugendarbeit und Corona

Auf dieser Seite findet Ihr die wichtigsten Informationen zur Jugend(verbands)arbeit in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Nach fast zweijähriger Versorgung mit 61 aktualisierten FAQ-Listen zur 'Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung' werden wir ab sofort keine FAQ-Fortschreibungen mehr herausgeben. In der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW - gültig vom 03.04 bis 30.04.2022 - sind keine Einschränkungen für die Angebote der Jugendförderung mehr benannt. Dies bezieht sich sowohl auf die Masken-Pflicht als auch auf eine Test-Pflicht oder sonstige Zugangsbeschränkungen. Die aktuelle CoronaSchVo sowie die Anlagen 1 und 2 sind weiter unten zu finden.
Falls es in den nächsten Monaten coronabedingt erneut zu landesweiten Einschränkungen für den Bereich der Jugendförderung kommen sollte, werden wir prüfen, ob wir euch mit einer Weiterführung der FAQ-Liste unterstützen können.
Individuelle Fragen können weiterhin an unsere Geschäftsführung Janine Winkler und unseren Vorsitzenden Max Pilger geschickt werden.
Weitere aktuelle Informationen auf der Seite der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
FAQ
Regelungen der
Behörden (NRW)
Informationen des
Landesjugendrings NRW
Regelungen der
Behörden (Bund)
Weitere Informationen aus der Jugendarbeit
Zuständig im Vorstand
Max Pilger

Ihre Ansprechpartnerin
Janine Winkler
Geschäftsführung
Telefon: 0211 49 76 66-0
Mobil: 0176 55 15 52 67
E-Mail: winkler(at)ljr-nrw.de
Bürozeiten: Montag – Freitag

Unser Büro
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