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Meldung im Detail

Online-Quiz zum Kinderschutz gestartet

Mit dem bundesweit ersten Kinderschutz-Quiz im Internet informiert die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg über den Umgang mit Gewalt gegen Kinder

Das Online-Spiel richtet sich an alle Erwachsenen, die in ihrem Alltag mit Kindern zu tun haben. Fachkräfte in Kitas und Schulen sowie Ärzte finden in dem Quiz ebenso wie Eltern, Verwandte und Nachbarn praktische Informationen und Antworten auf Fragen wie: Wo beginnt Gewalt gegen Kinder? Woran sind Anzeichen für Vernachlässigung und Misshandlung zu erkennen? Und wohin kann man sich wenden, wenn man beobachtet oder befürchtet, dass einem Kind Leid geschieht?

Wer sein Kinderschutz-Wissen testen möchte, kann das Quiz direkt und ohne Anmeldung auf www.fachstelle-kinderschutz.de spielen.

“Nach der großen Resonanz auf unsere Online-Ratgeberserie ‘Kinderschutz-ABC‘, die wir im letzten Jahr mit der Unterstützung des Brandenburger Jugendministeriums und mit Spendengeldern als Broschüre herausgegeben haben, wollen wir das Thema jetzt mit dem Quiz aktuell halten und über Aufgaben und Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe informieren“, so Ina Rieck von der Fachstelle Kinderschutz.

Kinderschutz liegt in der Verantwortung aller, darin sind sich Kinderschutzexperten und Politiker einig. Jeder Einzelne ist aufgefordert hinzuschauen und einzuschreiten, wenn einem Kind Schaden droht oder zugefügt wird. Deshalb seien Sensibilisierung und Information wichtig, nicht nur bei Fachkräften, sondern auch in der Bevölkerung, so Rieck weiter.

Das Online-Quiz biete einen neuen Weg, um das Bewusstsein für Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder zu schärfen und über Wege der Beratung und Unterstützung für Kinder und ihre Eltern zu informieren. Kurze Texte innerhalb des Online-Quiz leisten dabei die eigentliche Aufklärungsarbeit und geben dem Nutzer Fakten über gesetzliche Grundlagen, Aufgaben von Erziehungs- und Beratungsstellen und die Leistungen von Jugendämtern an die Hand.

Hier geht`s zum Online-Quiz.

Quelle: Positionen 14/2009, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

08.01.2010 12:04 Alter: 237 Tage