Sie sind hier: Home / Jugendpolitik / Sozialbericht Kinder 2009
DeutschEnglishFrancais
3.9.2010 : 0:06 : +0200

Sozialberichterstattung NRW - Prekäre Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.

In Westdeutschland hat seit Ende der 1980er-Jahre das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen zugenommen. Waren in den 1960er- und 1970er-Jahren insbesondere Personen im Rentenalter von materieller Armut bedroht, so tragen heute Minderjährige ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Diese Verlagerung der Armutsrisiken von der älteren auf die jüngere Generation wird häufig als „Infantilisierung der Armut“ bezeichnet.

Bereits im Sozialbericht NRW 2007 wurde die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Der Landessozialberichterstattung liegt dabei ein umfassender Begriff von Armut als einem Mangel von Teilhabe- und Verwirklichungschancen zugrunde. Für die Berichterstattung bedeutet dies, dass neben dem Blick auf die materielle Situation, die bei Kindern und Jugendlichen wesentlich von der Einkommenssituation der Eltern bestimmt ist, weitere Dimensionen der Lebenslage betrachtet und nach Möglichkeit in Beziehung zueinander gesetzt werden. Dabei wurde zum einen deutlich, dass auch in Nordrhein-Westfalen Kinder und Jugendliche ein überdurchschnittliches Risiko tragen, von materieller Armut betroffen zu sein. Zum anderen wurde dargestellt, dass sich materielle Armut und ein niedriger sozialer Status der Eltern häufig sowohl auf die Gesundheits- als auch die Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen negativ auswirken. (MAGS 2007, 266 – 276)

Der Sozialbericht NRW 2007 basierte im Wesentlichen auf Daten aus dem Jahr 2005. Die Befunde zum Thema Kinderarmut haben sowohl in der Presse als auch in der Politik große Aufmerksamkeit erfahren.

Vor diesem Hintergrund aktualisiert und vertieft der vorliegende Bericht die Befunde zu den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Neben der materiellen Armut werden in diesem Bericht die Lebenslagedimensionen Bildungsbeteiligung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ebenso betrachtet wie das familiäre und soziale Umfeld, die Betreuungssituation sowie die Erwerbsbeteiligung der Eltern.

Zentrale Ergebnisse im Sozialbericht „Prekäre Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen“:

  • Das Armutsrisiko steigt mit zunehmender Zahl der minderjährigen Kinder, die im Haushalt zu versorgen sind. Einzelkinder in Paarhaushalten sind zu 12,1 % armutsgefährdet. Zwei Kinder in Paarhaushalten zu 16 %, drei Kinder zu 33 %, vier Kinder und mehr zu 59,3 %.
  • Kinder von Alleinerziehenden sind überdurchschnittlich häufig von Einkommensarmut betroffen. 42,6 % leben in einkommensarmen Haushalten. Bei 38,2 % der Kinder von Alleinerziehenden ist der alleinerziehende Elternteil nicht erwerbstätig und bei 36,8 % teilzeiterwerbstätig.
  • Das durchschnittliche Armutsrisiko der 1,1 Millionen Kinder mit Zuwanderungsgeschichte hat sich von 42,9 % im Jahr 2005 auf 41,4 % reduziert.
  • Das Armutsrisiko hängt wesentlich von der Erwerbsbeteiligung der Eltern ab. Die Vollzeitbeschäftigung nur eines Elternteils reicht vor allem bei Geringqualifizierten häufig nicht aus, um die Familie vor Einkommensarmut zu bewahren. 73,6 % aller von Einkommensarmut betroffenen Kinder lebt in Paarhaushalten.
  • 85,2 % der insgesamt 3,19 Millionen Kinder leben bei Ehepaaren oder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. 14,5 % aller Kinder leben bei alleinerziehenden Elternteilen

www.mags.nrw.de/08_PDF/003/Kinderarmut_-_Lebenslagen_von_Kindern_und_Jugendlichen.pdf

Hintergrund:

Als einkommensarm und damit armutsgefährdet gelten Personen, deren Pro-Kopf-Einkommen weniger als 50% des Durchschnittseinkommens der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen beträgt. Dieses Einkommen betrug 2007 in Nordrhein-Westfalen 1.274 €.  Demnach sind Personen in Einpersonenhaushalten armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen weniger als 637 € beträgt. Dies traf 2007 auf 2,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen zu. Eine Alleinerziehende mit einem Kind (unter 14 Jahren) ist armutsgefährdet, wenn sie ein Einkommen unter  956 € erhält. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern (unter 14 Jahren) liegt die Grenze bei 1.720 €.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Februar 2009