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Weiterentwicklungsprozess (WEP) des Landesjugendrings NRW


Jugendverbandsarbeit bedeutet ständige Veränderung. Jugendverbände orientieren sich mit ihren Angeboten konsequent an den sich wandelnden Interessen, Wünschen, Fragen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Jugendverbandsarbeit bedeutet daher, sich ständig zu überprüfen, anzupassen und neu auszurichten - sowohl auf der Ebene von Angeboten und Inhalten als auch in Bezug auf Strukturen und Prozesse.

Gleichzeitig haben Jugendverbände die Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit - insbesondere gegenüber Parlament und Regierung - zu vertreten. Zentrale Aufgabe des Landesjugendrings NRW ist es, die Rahmenbedingungen der Jugendverbandsarbeit mitzugestalten und abzusichern. Gerade in Bezug auf die Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit besteht seit einigen Jahre verstärkter Handlungsbedarf.

Der LJR NRW hat daher einen Weiterentwicklungsprozess gestartet, um diese beiden zentralen Aufgabenbereiche aktiv zu gestalten.

Interessen vertreten - Jugendpolitik gestalten - Rahmenbedingungen sichern

Im Frühjahr 2004 haben die Mitgliedsverbände im Landesjugendring NRW nach einer intensiven Diskussion über die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in NRW einen Weiterentwicklungsprozess beschlossen. Ausgangspunkt waren die angespannten Debatten Ende 2003/Anfang 2004 um den Stellenwert der Kinder- und Jugendarbeit in NRW und die Kürzungen im Landesjugendplan. Seit Jahren waren die Gelder für die Kinder- und Jugendförderung gekürzt worden - trotz aller gut gemeinten Erklärungen aller Fraktionen über den Wert der Jugendarbeit. Von 93,5 Mio. Euro sollte der Landesjugendplan im Jahr 2004 auf 67,5 Mio. Euro und anschließend im Jahr 2005 auf 58,2 Mio. Euro gekürzt werden.

Ziele des Weiterentwicklungsprozesses (WEP)

I.  Gesetzliche Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit

Der LJR NRW setzt sich für eine gesetzliche Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit in NRW ein und arbeitet hierzu intensiv mit den anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zusammen.

II.  Weiterentwicklung des Profils des LJR NRW

  • Der LJR NRW positioniert sich stärker zu aktuellen jugendpolitischen Themen;
  • Die Aktivitäten und Themen der Jugendverbandsarbeit werden stärker an Politiker/innen und Öffentlichkeit herangetragen;
  • Die Vielfältigkeit von Jugendverbandsarbeit wird durch die Unterschiedlichkeit in Handlungsfeldern und Wertorientierungen der Verbände verdeutlicht;
  • Die aktive Besetzung der Themen von Kindern und Jugendlichen wird  Vorreiterrollen und Kooperationen gefördert.

III. Weiterentwicklung der Strukturen und Gremien

  • Strukturen und Gremien werden effektiver genutzt und Entscheidungen schneller ermöglicht;
  • Jugendpolitische Debatten werden durch eine neue Diskussionskultur in den Gremien gestützt und verstärkt;
  • Der gegenseitige Austausch der Mitgliedsverbände über Verbandsinhalte und Aktivitäten wird gefördert.

IV.  Transparente und gezielte Kommunikation und Information

  • Die Vernetzung der Jugendverbände im LJR NRW wird durch eine gezielte Kommunikations- und Informationsstruktur unterstützt (u.a. durch die Entwicklung einer neuen Website);
  • Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden gezielter in die Öffentlichkeit transportiert - hierzu wird ein externes Kommunikationssystem entwickelt.

Grundprinzipien des Weiterentwicklungsprozesses

  • Dialogisches Prinzip: Der WEP ist auf Gegenseitigkeit angelegt, er basiert auf der aktiven Beteiligung aller am Prozess Beteiligten.
  • Offener Prozess: Der Weiterentwicklungsprozess ist als offener Prozess gestaltet, die Zielvorstellungen werden im Laufe des Prozesses mit allen Beteiligten zusammen entwickelt, überprüft und ggf. geändert.
  • Situatives Prinzip: Neben den mittel- bis langfristig geplanten Prozessen lässt der WEP auch Freiraum für situative Entscheidungen lassen, um auf aktuelle jugendpolitische Anforderungen und Diskussionen reagieren zu können.
  • Vernetzung: Die Entwicklungen in den einzelnen Prozessen werden regelmäßig ausgewertet und auf Anknüpfpunkte in anderen Prozessen überprüft, um Synergieeffekte nutzen bzw. sich widersprechende Entwicklungen entdecken zu können.
  • Transparenz: Alle am Prozess Beteiligten werden regelmäßig über Perspektiventwicklungen, Planungen und die Umsetzung von Strategien informiert und - wo immer möglich - in die Diskussionen einzubezogen.

Zum Ziel der gesetzlichen Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit

Am 6. Oktober 2004 ist das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in NRW (3. AG KJHG - KJFöG) verabschiedet worden. Diese gesetzliche Absicherung ist insbesondere auf die von der AGOT NRW (Arbeitsgemeinschaft Haus-der-Offenen-Tür NRW) initiierte Volksinitiative „Jugend braucht Zukunft!“ (2004) zurück zu führen. Mit 175.000 Unterschriften war diese Volksinitiative sehr erfolgreich. Ziel der Volksinitiative war, den Landesjugendplan gesetzlich abzusichern und die Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit auf dem Niveau von 2003 zu sichern. Nach jahrzehntelangen Bemühungen schien das neue KJFöG der Durchbruch zu sein, um die Kinder- und Jugendarbeit in NRW endlich auf eine sichere gesetzliche und finanzielle Grundlage zu stellen.

Allerdings stellte sich bei den Beratungen der Landesregierung zum Haushalt 2006 heraus, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetz nicht in vollem Umfang umgesetzt, sondern die in § 16 KJFöG ausgewiesene jährliche  Förderung in Höhe von 96 Mio. Euro auf 75 Mio. Euro reduziert werden sollte.

Die landeszentralen Träger der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen darauf hin im Januar 2006, diese Kürzungsentscheidung nicht einfach hinzunehmen. Unter Federführung des LJR NRW starteten sie erneut eine Volksinitiative („Jugend braucht Vertrauen!“) mit dem Ziel der vollständigen Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetz mit der gesetzlich festgelegten Förderung von 96 Mio. Euro. Das Land NRW erlebte damit im Frühjahr 2006 die „größte Bürgerinitiative“ in seiner 60-jährigen Geschichte: Fast 330.000 bestätigte Unterschriften sammelte die Volksinitiative!

Das Parlament hat bei der Verabschiedung des Landeshaushalts 2006 beschlossen, den Kinder- und Jugendförderplan bis zum Jahr 2010 auf 75,1 Mio. festzuschreiben. Das zunächst nur für das Jahr 2006 vorgesehene Sonderprogramm „Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten“ mit 4,5 Mio. Euro wird auch im Jahr 2007 weiter fortgeschrieben.  Auch wenn die Forderung der Initiative der Volksinitiative auf Bestätigung der 96 Mio. Euro nicht erfüllt worden ist, kann die Festschreibung der Mittel bis zum Ende der Legislaturperiode (2010) dennoch als Erfolg gelten, da nicht jedes Jahr wieder neu gegen Kürzungen gekämpft werden muss.