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2.9.2010 : 23:53 : +0200

Partizipation

Mitwirkung und Mitgestaltung in Jugendverbänden

In Jugendverbänden machen Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen von Mitbestimmung und Mitwirkung. Jugendverbände sind Experimentierfelder für die Partizipation von jungen Menschen. Die aktive Teilnahme am Leben im Jugendverband bedeutet, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, bspw. als Gruppenleitung im pädagogischen Bereich, als Verbandsleitung oder Kassenwart, bei der Organisation von Veranstaltungen oder internationalen Begegnungen. Junge Menschen lernen dadurch, dass ihr Handeln reale Konsequenzen hat.

Gleichzeitig wird über partizipatorische Prozesse ein demokratisches Grundverständnis (vor)gelebt und vermittelt. Jugendverbände sind nach einem demokratischen Prinzip aufgebaut, angefangen bei Orts- und Kreisebenen über die Landesvertretungen bis hin zur Bundesebene. In den Gremien werden Positionen abgestimmt, Finanzen geregelt und Vorstände gewählt. Auf allen Ebenen finden Meinungsbildungsprozesse und Entscheidungsfindungen statt, die jeweils gewählten Leitungen vertreten die Interessen der Gruppe auf der nächst höheren Ebene (Stellvertreterprinzip). Kinder und Jugendliche lernen, die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen, zu formulieren und sich öffentlich und in politischen Gremien für die Realisierung einzusetzen. Jugendverbände bieten nicht nur die Möglichkeit, an vorgeplanten Aktivitäten teilzunehmen, sondern fordern die aktive Mitgestaltung ein. Somit lernen junge Menschen, Gestaltungs-Macht verantwortlich zu nutzen.

Anspruch zur Mitgestaltung von Gesellschaft und Politik: Wahlalter absenken auf 14 Jahre!

Die aktive Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen ist der beste Weg, die Demokratie langfristig abzusichern. In Artikel 6 der NRW-Landesverfassung sind die Rechte der Kinder verankert. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz Deutschlands (KJHG oder SGB VIII) berücksichtigt ausdrücklich die Einbindung junger Menschen bei der Gestaltung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen" (§ 8 Abs. 1 SGB VIII). Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (§ 6) werden ebenfalls differenzierte Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen vorgeschrieben und gefordert.

Eine elementare Form, an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitzuwirken, ist die Teilnahme an Wahlen. Unsere rechtsstaatlich verfasste parlamentarische Demokratie ist existenziell auf die Mitgestaltung durch die Bürger/innen angewiesen („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz). Die Zugehörigkeit zum Volk und somit auch die Rechte als Bürgerinnen und Bürger werden jedoch nicht durch das Alter bestimmt. Dennoch ist das Wahlalter das zentrale Nadelöhr, welches einem Menschen dieses Recht zubilligt oder verwehrt. Kinder und Jugendliche müssen das Recht haben, ihre Interessen selbst vertreten zu können.

Mit ihrem Beschluss "Die Zukunft beginnt heute" hat die Vollversammlung des LJR NRW am 8.6.2006 gefordert, die Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und das Wahlalter abzusenken. Die Vollversammlung hat am 24. Mai 2007 diesen Beschluss vertieft und präzisiert und fordert in ihrem Beschluss die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre!

Für die Absenkung des Wahlalters sprechen vor allem konkrete Erfahrungen in den Jugendverbänden. Diese zeigen, dass auch Jugendliche im Alter von 14 Jahren nicht nur politisch interessiert sind, sondern in ihrem konkreten sozialen Umfeld politische Zusammenhänge durchschauen, bewerten und einordnen können und bereit sind, sich dort zu engagieren. So können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr in vielen Jugendorganisationen oder auch Parteien Ämter übernehmen und sind in diesem Alter sowohl beschränkt geschäftsfähig als auch religionsmündig. Die Möglichkeit, durch das Wahlrecht noch aktiver politische Entscheidungen mitgestalten zu können, kann das bestehende Interesse, sich einzubringen, nur verstärken.

Die Absenkung des Wahlalters wird so zu der Einlösung eines Grundrechtes, zu dessen Ausübung Jugendliche gewillt und in der Lage sind. Dadurch wird gleichzeitig ein gerechter Interessenausgleich zwischen der jüngeren und der kontinuierlich wachsenden älteren Generation erreicht und damit ein Schritt mehr Generationengerechtigkeit umgesetzt. Wenn Zukunft mehr ist, als die jeweils kommende Legislaturperiode, sind an ihrer Gestaltung gerade diejenigen zu beteiligen, die in der heute zu gestaltenden Zukunft leben sollen: die Kinder und Jugendlichen.